caparol_pim_import/caparol_be/products/image/268096/071459_Fugenschlaemme_Keramik_083.png

Capatect Fugenschlämme Keramik 083

Fugenmörtel für die Verfugung im Schlämmverfahren für Hartbekleidungen (z. B. Klinkerriemchen) in den Capatect Fassadensystemen
LV Texte

Verwendungszweck

Mineralischer Fugenmörtel für die Verfugung im Schlämmverfahren von nichtsaugenden, glatten Spaltklinkern und keramischen Bekleidungen.

Eigenschaften

  • CG 2 A gemäß DIN EN 13888
  • Besonders geeignet für den Einsatz im WDVS
  • Leicht abwaschbar auf der Hartbekleidungsoberfläche
  • Geringe Schwindverformung
  • Frost- und tauwechselbeständig
  • Schlagregendicht
  • Witterungsbeständig und wasserabweisend
  • Diffusionsoffen

Verpackung/Gebindegrößen

25 kg Sack

Farbtöne

Grau, Beige, Hellgrau, Titangrau, Mittelgrau
Sondertöne auf Anfrage.

Lagerung

Kühl, trocken und vor Feuchtigkeit geschützt. 
In original verschlossenem Gebinde ca. 9 Monate haltbar.

Wärmeleitfähigkeit

≤ 0,82 W/(mK) für P=50% / ≤ 0,89 W/(mK) für P=90% nach DIN EN 1745

Diffusionswiderstandszahl µ (H2O)

xxx nach DIN EN ISO 7783

Druckfestigkeit

≥ 15 N/mm2 nach DIN EN 12808 (28 Tage)

Frischmörtelrohdichte

ca. 1,9 g/cm³ nach DIN EN 1015-6

Biegezugfestigkeit

≥ 2,50 N/mm2 nach DIN EN 12808

Brandverhalten

A2-S1, d0 (nichtbrennbar) nach DIN 13501-1

Bindemittelbasis

Mineralische Bindemittel mit speziellen Zusätzen nach DIN EN 197-1

Produkt-Nr.

083

Hinweis

Auf zusammenhängenden Flächen Material von einer Chargen-Nummer verwenden.

Natürliche Farbverschiebungen und Farbtonunterschiede bei wechselnden Chargen und unterschiedlichen Trocknungsbedingungen sind möglich.

Inhomogenes Material, schwankende Anmachwassermengen und Nichteinhaltung der Reifezeit können - insbesondere bei stark pigmentierten oder dunklen Fugenfarben - zu einer ungleichmäßigen Fugenfarbe führen. Verunreinigungen von anschließenden Bauteilen, im Abwaschwasser können Verfärbungen hervorrufen.

Fugenflanken müssen frei von haftmindernden Rückständen sein. 
  • Gleichmäßige Fugentiefe (6 mm – 15 mm) und Fugenbreite (3 mm – 15 mm) in Abhängigkeit der zur Anwendung kommenden Keramik herstellen.

Die Verfugung vor Witterungseinflüssen durch geeignete Maßnahmen schützen. Bei Keramik mit leicht poriger, matter oder unregelmäßiger Oberfläche kann Fugenmörtel haften bleiben. Daher empfehlen wir im Zweifelsfall immer eine Probefläche anzulegen.

Untergrundvorbereitung

Der Verlegemörtel muss zum Zeitpunkt der Verfugung abgebunden und durchgetrocknet sein. Der Untergrund muss ebenmäßig sein, eine geschlossene Oberfläche besitzen und frei von haftmindernden Rückständen sein. Lose Mörtelreste entfernen.

Es ist darauf zu achten, dass der Untergrund und die Fugenflanken eine gleichmäßige Saugfähigkeit aufweisen. Stark oder unterschiedlich saugende Untergründe vornässen, stehendes Wasser vor der Verfugung beseitigen.

Die Fugen werden in der Regel nach dem Ansetzen der keramischen Bekleidung und vor dem Erhärten des Ansetzmörtels in gleichmäßiger Tiefe etwa der Plattendicke entsprechend glattgestrichen oder ausgekratzt.

Materialzubereitung

Um eine gleichmäßige Farbgebung sicherzustellen, ist - insbedondere bei stark pigmentierten oder dunklen Fugenmörtelfarben - darauf zu achten, dass ein homogenes Anmischen (richtige Menge Anmachwasser) sowie die Reifezeit eingehalten werden.

Auftragsverfahren

Verfugung: 
Den Fugenmörtel mit Fugengummi oder Schwammbrett in die vorbereiteten Fugen einschlämmen. Auf vollständige Fugenverfüllung achten. Gröbere Mörtelreste auf der Keramik vor dem Antrocknen entfernen. Nachdem der Fugenmörtel angezogen hat, die Fläche schleierfrei mit Schwammbrett abwaschen. Darauf achten, dass dabei die Fugen nicht mit zu viel Wasser nachgewaschen werden. Abwaschwasser regelmäßig wechseln.

Reinigung und Pflege:
Verunreinigungen, Schleier, Rückstände auf der Keramikoberfläche mit geeigneten Reinigern, frühestens nach 10 Tagen, beseitigen. Die Angaben der Reinigungsmittelhersteller beachten. (ggf. Beratung anfordern) Bei Anwendung von Schleierentfernern oder sonstigen meist sauren Reinigern, können ggf. Veränderungen des Farbtons der Fuge auftreten. Allgemein Reinigungsversuche an unauffälligen Stellen durchführen und diese erst bewerten bevor großflächig gearbeitet wird. Bei falscher oder unsachgemäßer Reinigung kann die Gewährleistung der verwendeten Produkte erlöschen. (ggf. Empfehlung anfordern).

Verbrauch

ca. 3-5 kg/m2
Bei diesen Angaben handelt es sich um Richtwerte. Der exakte Verbrauch ist in Abhängigkeit des Formates der Bekleidung, der Fugenbreite und deren Tiefe durch Probeverlegung objektabhängig zu bestimmen.

Verarbeitungsbedingungen

Während der Verarbeitung- und in der Trocknungsphase dürfen die Werkstoff-, Umgebungs- und Untergrundtemperaturen nicht unter +5 °C absinken und über +30 °C liegen.

Nicht unter direkter Sonneneinstrahlung und auf aufgeheizten Flächen verarbeiten. Die verfugte Fläche vor direkter Sonneneinstrahlung schützen. Die ausgeführten Flächen sind nachzubehandeln und vor zu raschen austrocknen zu schützen.

Trocknung/Trockenzeit

Die Trocknungszeit ist abhängig von Temperatur, Wind und relativer Luftfeuchtigkeit. Grundsätzlich sind bei ungünstigen Witterungsbedingungen geeignete Schutzmaßnahmen (z. B. Regenschutz) an der zu bearbeitenden oder frisch erstellten Fassadenfläche zu treffen.

Den frisch aufgetragenen Fugenmörtel/steinsichtige Schlämme in den ersten Tagen vor Frost, Zugluft, Niederschlag, Schlagregen, direkter Sonneneinstrahlung und hohen Temperaturen (> +25 °C) schützen. Verfugung mit einem geeigneten Gerät feucht nachbehandeln (besprühen). Nach dem Auftrag das Material feucht halten, um ein Aufbrennen oder Austrocknen zu verhindern.

Bei 20 °C und 65 % relativer Luftfeuchtig­keit ist die Fugenschlämme nach 24 Stunden oberflächentrocken.

Werkzeugreinigung

Sofort nach Gebrauch mit Wasser.

Ansetzen des Materials

In ein sauberes Gefäß ca. 4,0 - 5,0 l Leitungswasser für 25 kg Material (1 Sack) geben und mit einem langsam laufenden Rührwerk anmischen bis eine homogene Masse mit gleichmäßigem Farbton entstanden ist. Zur Anmischung immer nur klares Leitungswasser verwenden. Nach ca. 3-5 Min. Reifezeit nochmals durchmischen. Nicht mehr Material anmischen, als innerhalb von 30 Minuten verarbeitet werden kann. Einmal in Abbindung begriffenes Material nicht mehr mit Wasser in verarbeitungsfähigen Zustand versetzen, da sonst Abbindestörungen auftreten.

Um eine gleichmäßige Farbgebung sicherzustellen, sollte insbesondere bei stark pigmentierten oder dunklen Fugenmörtelfarben darauf geachtet werden, dass ein homogenes Anmischen, die richtige und gleichbleibende Menge Anmachwasser sowie die Reifezeit eingehalten werden. Nicht mit anderen Materialien mischen.

Der angemischte Mörtel ist bei ca. 20 °C etwa 30 Minuten verarbeitbar. Höhere Temperaturen verkürzen die Offenzeit, niedrigere verlängern sie.

Gefahrenhinweise/Sicherheitsratschläge (Stand bei Drucklegung)

Verursacht Hautreizungen. Verursacht schwere Augenschäden. Kann die Atemwege reizen. Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Staub oder Nebel nicht einatmen. Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden. Schutzhandschuhe/ Augenschutz tragen. BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen. Unter Verschluss aufbewahren. 

Zusätzliche Hinweise: Tragen Sie lange Hosen! Vermeiden Sie längeren Hautkontakt mit dem Putz. Betroffene Hautteile sind sofort gründlich mit Wasser zu säubern. Je länger frischer Putz auf Ihrer Haut verbleibt, umso größer ist die Gefahr von ernsten Hautschäden. Den Arbeitsschutzhinweisen des Herstellers während der Verarbeitungsphase sind unbedingt Folge zu leisten.

Entsorgung

Kann nach Verfestigung unter Beachtung der örtlichen behördlichen Vorschriften abgelagert werden. Abfall sollte nicht über Abwasser entsorgt werden. Nur restentleerten Sack (rieselfrei) zum Recycling geben. Ausgehärtete Materialreste als gemischte Bau- und Abbruchabfälle entsorgen.

Sicherheitsbezogene Daten / Gefahren- und Transportkennzeichnung

Es gelten die Angaben des aktuellen Sicherheitsdatenblattes.

EU-Grenzwert für den VOC-Gehalt

VOC-Gehalt nach RL 2004/42/EG < 1 g/l.

Giscode

ZP1

Zulassung

Z-33.46-1091
Z-33.46-1732

Technischer Beratungsservice

DAW Belgium B.V.
Tél.: (+32) (0)11 60 56 30
Fax: (+32) (0)11 52 56 07
E-mail: info-tech@daw.be
www.caparol.be